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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.

 

Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadenersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

 

Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Vertragspartner ist aus­drücklich gestattet.

 

Die IN-Immobilien ist berechtigt, weitere Mak­ler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.

 

Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszin­sen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, minde­stens jedoch  6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz.

 

Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Pro­vision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge.

 

Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nach­gewiesenen oder vermittelten Vertrages.

 

Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertrags­angelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der IN-Immobilien mitzuteilen und zu bewei­sen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zu­stande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Die IN-Immobilien ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Aus­künfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Be­teiligten einzuholen.

 

Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur recht­lichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der IN-Immobilien.

 

Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

 

Erfüllungsort ist Ingolstadt. Gerichtsstand ist Ingolstadt.

 

 

 

 

 

 

 

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