
Hermann März
Büro Manching
Am Unterfeld 20 * 85077 Manching
Wir bitten um Terminvereinbarung!
0163 324 54 60
Sie wollen verkaufen? Nachfolgend Info zur Provisionsregelung.
Am 14. Mai 2020 wurde das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verabschiedet. Das Gesetz tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft. Daher ist es uns wichtig gegenüber unserer Bestands- und potentiellen Neukunden transparent zu sein und über die Maklerprovision-Neuregelung aufzuklären.
Kern der Maklerprovision-Neuregelung: Doppeltätigkeit
Bei Abschluss des Kaufvertrags wird letztendlich die Provision für beide Parteien in selber Höhe fällig. Provisionsnachlässe zu Gunsten einer Partei würde sich ebenso zu Gunsten der anderen Partei auswirken. Dementsprechend gilt grundsätzlich: Im Erfolgsfall bezahlen Verkäufer und Käufer gleich viel.
Anwendungsbereich der Maklerprovision-Neuregelung
Der personenbezogene Anwendungsbereich bezieht sich ausschließlich auf Verbraucher. Eine GbR auf der Käuferseite ist dabei ebenfalls als Verbraucher zu qualifizieren, sofern sich der Erwerb auf private Zwecke erstreckt. Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich auf Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Sinn
Es ist die Aufgabe eines Maklers sowohl Verkäufer als auch Käufer unparteiisch, fair und transparent zu vertreten. Der Makler agiert als neutrale Mitte zwischen beiden Parteien und ist dazu verpflichtet beide Seiten aufzuklären, zu beraten und zu schützen. Bei einer Teilung der Provision wird dies gewährleistet.
Ausnahmen
Grundstücke und Mehrfamilienhäuser, Gewerbliche Immobilien. Weitere Ausnahmen dieser Regelung geben wir gerne als Info, auf Anfrage