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Für gewerblich tätige Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht. Geregelt ist diese in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Diese wurde von uns erfüllt!

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