Bestellerprinzip
- Hermann März
- 17. Feb. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Information für Vermieter und Mieter.
Nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips hat sich für uns einiges geändert.
Noch immer haben wir sehr viele Anfragen von Mietsuchenden. Viele davon sind qualifizierte Fachkräfte oder Führungspersonen die zu regionalen Firmen kommen. Teilweise kommen sie aus dem benachbarten Ausland oder aus dem Norden Deutschlands und haben nur wenig Zeit sich um einen geeignete Mietimmobilie zu kümmern. Leider ist es uns aber nicht mehr möglich für diese Interessenten das Passende zu suchen, da wir, auch wenn der Mietsuchende uns beauftragt, eine Immobilie nur ein einziges Mal anbieten dürfen.
Sollte diese Immobilie den Kunden nicht zusagen, können wir sie keinem weiteren Kunden provisionspflichtig anbieten. Dann machen wir uns strafbar. Da es in einem Mietmarkt wie in der Region Ingolstadt sehr schwierig ist überhaupt etwas zu bekommen, macht es für uns keinen Sinn, aufwendig nach Mietimmobilien zu suchen und diese dann nur ein einziges Mal anzubieten.
Natürlich können wir für Vermieter tätig werden wenn dieser uns beauftragt und bezahlt. Leistungen wie Beratungstermine mit Vermietern, Fototermine an der Immobilie, Vorgespräche mit Interessenten, Besichtigungen, Werbung, Mietvertragsgestaltung, Prüfung von Mietinteressenten usw. können wir leider nicht kostenfrei anbieten. Gerne machen wir Ihnen als Vermieter ein attraktives Angebot, wenn Sie einen zuverlässigen und ordentlichen Mieter suchen.
Sie haben die geeignete Immobilie für unsere Kunden? Bitte rufen Sie uns an oder senden uns eine kurze Nachricht per Mail.
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